Lagerung von Druckgasen nach TRGS im Gasflaschencontainer GM 224 LIF ohne Boden
In der TRGS 510 wird festgelegt, welche Anforderungen für die Lagerung von Druckgasflaschen zu erfüllen sind. Neben einer ausreichenden Belüftung müssen die Druckgasflaschen sicher gelagert werden. Ein Zugriff durch Fremde oder Umfallen der Gasflaschen muss ausgeschlossen sein. Durch dreiseitig angebrachte Lüftungskiemen sowie der Unterlüftung ist eine ausreichende Belüftung gegeben. Verstellbare Haltevorrichtungen sichern die Druckgasflaschen gegen Umfallen. Die geschlossene Konstruktion mit abschließbarer stabiler Türe verhindert nicht nur Zugriff durch Unbefugte, sondern verhindert Verschmutzungen der Flaschen.
- Optionale Außenwandlackierung in RAL 1003, 3000, 5010, 6010, 7035 oder 9002 weitere Farben auf Anfrage
Spezifikationen Gasflaschen-Lager GM 224 LIF ohne Fussboden
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