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Gefahrstofflager

Unser Ratgeber für Gefahrstofflager

Bei dem Kauf eines Gefahrstofflagers müssen einige wichtige Punkte beachtet und Gesetze eingehalten werden. Es ist  nicht immer ganz einfach bei diesen ganzen Anforderungen und Einschränkungen den Überblick zu behalten. Damit Sie es leichter haben, das für Sie passende Lager zu finden und vor allem zu wissen, welche Gesetze/Vorschriften Sie einhalten oder beachten müssen, haben wir Ihnen auf dieser Seite einen Ratgeber zur ordnungsgemäßen Lagerung von Gefahrstoffen erstellt.

Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich aber auch jederzeit an unser Fachpersonal wenden. Wir beraten Sie gerne auf dem Weg zu Ihrem perfekten Gefahrstofflager.

Kontakt


Wichtige Gesetze/Vorschriften und ihre Abkürzungen im Überblick

WHGWasserhaushaltsgesetz
AwSV 
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
TRwS
Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe
StawaR 
Stahlwannen Richtlinie, Bauregelliste A Teil 1 Nr. 15.22
GefStoffV
Gefahrstoffverordnung
BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung
ASR
Arbeitsstättenrichtlinie
DGUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
TRGS
Technische Regeln für Gefahrstoffe (z.B. TRGS 509, 510)
TRBS
Technische Regeln für Betriebssicherheit
LBauO
Bauordnung der Länder
LöRüRL
Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie
REACH
Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe


Welche Gefahrstoffe können in unseren Gefahrstoffcontainern gelagert werden?

Wassergefährdende Flüssigkeiten

PiktogramBezeichnungWassergefährdungsklasse


schwach wassergefährdend

WGK 1


wassergefährdendWGK 2


stark wassergefährdendWGK 3


Brennbare Flüssigkeiten

PiktogrammSymbolBezeichnungGefahrenklasse


Explodierende BombeExplosionsgefahrGHS 01


FlammeLeicht oder hochentzündlichGHS 02


Flamme über KreisBrandfördernde EigenschaftenGHS 03


GasflaschenExplosions- und KälteverbrennungsgefahrGHS 04


Lagerung im Gebäude oder im Freien

Was soll gelagert werden?Lagerung im Gebäude erlaubt?Lagerung im Freien erlaubt?
WGK 1-3JaJa
GHS 01NeinJa*
GHS 02NeinJa*
GHS 03NeinJa*
GHS 04NeinJa*

*Mindestabstand zu Gebäuden 10m. Bitte die aktuell gültigen gesetzlichen Anforderungen sowie die Sicherheitsdatenblätter beachten.

Auffangvolumen in Gefahrstofflagern

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass wassergefährdende Stoffe in einwandigen Behältnissen über Auffangwannen zu lagern sind. Auffangwannen müssen für den Havariefall den Inhalt des größten gelagerten Einzelgebindes, jedoch mindestens 10% der über ihr gelagerten Flüssigkeitsmenge aufnehmen können. 

Bevor eine Auffangwanne für die Gefahrstofflagerung eingesetzt werden kann, muss die Verträglichkeit des Materials mit der zu lagernden Flüssigkeit geprüft werden. Safe Auffangwannen sind für alle Wassergefährdungsklassen und für entzündliche, leicht entzündliche und hoch entzündliche Medien nach der Betriebssicherheitsverordnung zugelassen. Für die Lagerung von Laugen und Säuren sind verschiedene Wanneneinsätze aus Polyethylen erhältlich.

Zulassung der Auffangwannen

Unsere Auffangwannen sind mit bundesweit gültiger Übereinstimmungserklärung (ÜHP) gemäß Bauregelliste A, Teil 1 des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) und der Stahlwannenrichtlinie (StawaR) zugelassen.

Die StawaR legt die Anforderung an Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt bis 1000 Liter fest.  Für Produkte, die nicht der StawaR entsprechen, werden vom DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt.

Checkliste - Planung und Realisierung eines Gefahrstofflagers

Bei der Planung und Realisierung eines Gefahrstofflagers müssen einige Aspekte beachtet werden. So gilt es Art und Menge der zu lagernden Gefahrstoffe, die örtlichen Gegebenheiten und Platzverhältnisse, gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen und nicht zuletz das vorhandene Budget in Einklang zu bringen. Um Ihnen eine Hilfestellung zu bieten, finden Sie hier einen kleinen Leitfaden.

Frau Derya Altinsoy

Fachberaterin für Gefahrstofflagerung